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Wichtige Zusatzinformationen

AbsolutVision | pixabay

Qualitätsmanagement:

Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung:

Wir nutzen sehr unterschiedliche Instrumente, um immer wieder unsere Qualität zu überprüfen:

  • regelmäßige Teamsitzungen
  • kollegiale Beratung
  • Fort– und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte
  • Supervision, um unsere pädagogische Arbeit zu reflektieren und auszuwerten

 Bei Bedarf:

  • regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern
  • Entwicklungsordner für jedes Kind
  • Übergabebuch für die pädagogischen Fachkräfte
  • jährlicher Elternfragebogen
  • jährlicher Mitarbeiterfragebogen
  • jährliche Mitarbeiterentwicklungsgespräche


Wir erstellen für unsere Einrichtung ein Handbuch, an dem sich das Team gemeinsam orientiert und weiter entwickeln kann.

Unfallschutz:

Zur Vermeidung von Unfällen gehören die Einhaltung der vorhandenen Sicherheitsstandards, die Sicherheitserziehung und die Förderung von motorischen Grundfertigkeiten, Körperbeherrschung und Beweglichkeit der Kinder. Die ev. Kita „An der Christuskirche“ beachtet deshalb die „Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung“ und die „Unfallverhütungsvorschrift“ des Gemeindeunfallverbandes Hessen (GUVV), die Aufsichtspflicht gem. § 1631 BGB, die Lebensmittelverordnung (§ 4) und die Hygienevorschriften nach § 34 Infektionsschutzgesetz.
 
Zur Einhaltung und Überprüfung der Sicherheitsstandards gibt es folgende Maßnahmen:

  • Regelmäßige Überprüfungen des Außengeländes
  • Regelmäßige Brandschutzkontrollen
  • Probealarmübungen
  • Sicherheitsbeauftragte in jeder Tageseinrichtung
  • Jährliche Baubegehungen

Gesundheitsvorsorge:

Ein wichtiger Bestandteil in der Arbeit der ev. Kita „An der Christuskirche“ bilden gesundheitsfördernde und gesundheitsförderliche Aspekte, die in den allgemeinen Richtlinien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verankert sind:

  • Lärmschutz
  • Hygienekontrollen
  • Erste-Hilfe am Kind
  • Erste-Hilfe-Kurse für alle MitarbeiterInnen
  • Schulung der MitarbeiterInnen über die Hygienevorschriften
  • Gesundheitsschutz (Reduzierung des Tragens der Kinder, Sitzen, etc.)
  • Einhaltung von Pausenzeiten
  • Regelmäßiger Sandaustausch bzw. Sandreinigung


Alle eingesetzten Materialien sind von seriösen Anbietern sorgfältig und unter gesundheitserhaltendem Aspekt ausgewählt. Das Außengelände des Kindergartens verfügt über angemessenen Sonnenschutz (Baumbestand, Sonnendächer, -schirme, etc.). Außerdem achten die pädagogischen Fachkräfte auf die Aufenthaltsdauer der Kinder in der Sonne und dem entsprechenden Sonnenschutz. Brandschutz-, Verkehrserziehung und eine kindgerechte Aufklärung zur Gesundheit und der Sicherheit im Alltag gehören ebenso dazu, wie die Hygieneerziehung (Händewaschen vor/nach dem Essen, nach dem Toilettengang, etc.). Die regelmäßige Desinfektion verschiedener Arbeitsbereiche findet ausschließlich durch Erwachsene statt.

Kinderschutz:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, des Staates ebenso wie der Zivilgesellschaft. In der Kinder- und Jugendhilfe ist dieser Schutz Anliegen und Aufgabe von öffentlichen wie freien Trägern, was auch im § 1 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes steht sowie als Schutzauftrag mit dem § 8a SGB VIII konkretisiert ist. Diese Regelung verpflichtet die Jugendämter einerseits bestimmte Verfahren einzuhalten, wenn ihnen gewichtige Ansatzpunkte für Gefahren für das Wohl von Kindern bekannt werden, und andererseits dazu in Vereinbarungen mit Trägern sicherzustellen, dass diese den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen.

 

Wenn Kinder krank werden:

Wenn Ihr Kind ein kleiner Schnupfen oder Husten plagt, es sich aber sonst pudelwohl fühlt, spricht nichts dagegen, dass es den Kindergarten besucht. Sollten Fieber und Unwohlsein dazukommen, gehört das Kind aber ins Bett. Bei ansteckenden Krankheiten, wie Masern, Windpocken o. ä. sowie bei meldepflichtigen Krankheiten, wie Salmonellen und Läusen, darf Ihr Kind leider nicht kommen und erst dann wieder die Einrichtung besuchen, wenn Sie vom Arzt ein Attest bekommen haben. Wenn möglich gönnen Sie Ihrem Kind nach überstandener Krankheit ein bis zwei Tage Ruhe, damit es zu keinem Rückfall kommt.

Ratgeber für kranke Kinder finden Sie hier:

 

Ehrenamtliche- und Zusatzangebote:

Vorlesepatin, Back-Oma und Spiele-Oma:

Regelmäßig kommen ehrenamtliche Helfer zu uns in die Kita und lesen, oder spielen mit den Kindern. Mit Eifer sind die Kinder beim Spielen dabei, oder hören gespannt den vorgelesenen Geschichten zu.

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