Wichtiges zum Schluss
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung:
- regelmäßige Teamsitzungen
- kollegiale Beratung
- Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte
- QE durch die EKHN
- regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern (bei Bedarf auch mehrfach)
- Portfolioordner und Beobachtungsbogen für jedes Kind
- Übergabebuch für pädagogische Fachkräfte
- jährliche Mitarbeitergespräche
Unfallschutz:
Zur Vermeidung von Unfällen gehören die Einhaltung der vorhandenen Sicherheitsstandards, die Sicherheitserziehung und die Förderung von motorischen Grundfertigkeiten, Körperbeherrschung und Beweglichkeit der Kinder. Die ev. Kita „An der Wilhelmskirche“ beachtet deshalb die „Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung“ und die „Unfallverhütungsvorschrift“ des Gemeindeunfallverbandes Hessen (GUVV), die Aufsichtspflicht gem. § 1631 BGB, die Lebensmittelverordnung (§ 4) und die Hygienevorschriften nach § 34 Infektionsschutzgesetz.
Zur Einhaltung und Überprüfung der Sicherheitsstandards gibt es folgende Maßnahmen:
- Regelmäßige Überprüfungen des Außengeländes
- Regelmäßige Brandschutzkontrollen
- Probealarmübungen
- Sicherheitsbeauftragte in jeder Tageseinrichtung
- Jährliche Baubegehungen
Gesundheitsvorsorge:
Bestandteil in unserer Arbeit bilden gesundheitsfördernde und gesundheitsförderliche Aspekte, die in den allgemeinen Richtlinien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verankert sind:
- Lärmschutz
- Hygienekontrollen
- Erste-Hilfe am Kind
- Erste-Hilfe-Kurse für alle MitarbeiterInnen
- Schulung der MitarbeiterInnen über die Hygienevorschriften
- Gesundheitsschutz (Reduzierung des Tragens der Kinder, Sitzen, etc.)
- Einhaltung von Pausenzeiten
- Regelmäßiger Sandaustausch bzw. Sandreinigung
Alle eingesetzten Materialien sind von seriösen Anbietern sorgfältig und unter gesundheitserhaltendem Aspekt ausgewählt.
Das Außengelände des Kindergartens verfügt über angemessenen Sonnenschutz (Baumbestand, Sonnenschirme, etc.). Außerdem achten die pädagogischen Fachkräfte auf die Aufenthaltsdauer der Kinder in der Sonne und den entsprechenden Sonnenschutz.
Brandschutz-, Verkehrserziehung und eine kindgerechte Aufklärung zur Gesundheit und der Sicherheit im Alltag gehören ebenso dazu, wie die Hygieneerziehung (Händewaschen vor/nach dem Essen, nach dem Toilettengang, etc.). Die regelmäßige Desinfektion verschiedener Arbeitsbereiche findet ausschließlich durch Erwachsene statt.
Kinderschutz:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, des Staates ebenso wie der Zivilgesellschaft. In der Kinder- und Jugendhilfe ist dieser Schutz Anliegen und Aufgabe von öffentlichen wie freien Trägern, was auch im § 1 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes steht, sowie als Schutzauftrag mit dem § 8a SGB VIII konkretisiert ist. Diese Regelung verpflichtet die Jugendämter einerseits, bestimmte Verfahren einzuhalten, wenn ihnen gewichtige Ansatzpunkte für Gefahren für das Wohl von Kindern bekannt werden, und andererseits dazu, in Vereinbarungen mit Trägern sicherzustellen, dass diese den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen.